Sonstige Hilfsmittel
Kommt es einmal zu Betriebsunfällen, müssen diese dokumentiert und an die Berufsgenossenschaft gemeldet werden. Unfälle müssen nicht nur gemäß BGV A1 §24 dokumentiert werden, auch die Unterlagen darüber sind fünf Jahre lang aufzubewahren. Für diesen Zweck sind Verbandbücher ideal. Hier können Verletzungsarten und deren Umfang eingetragen werden und sind auch Jahre später immer noch nachvollziehbar.
Verbandbuch und Halter
Maßnahmen zum Arbeitsschutz sind in jedem Betrieb unverzichtbar. Unfallmeldungen und Unfallstatistik gehören zur Arbeitssicherheit und sind Teil der unternehmerischen Verantwortung. Auch externe Anforderungen an den Arbeitsschutz, sei es die Berufsgenossenschaft oder das Gewerbeaufsichtsamt, müssen erfüllt werden.
Unsere Verbandbücher entsprechen den Richtlinien der Berufsgenossenschaften zur Dokumentation von Hilfeleistungen und Unfällen. Sie erleichtern auch die Kontrolle über den Verbrauch von Verbandmaterial. Durch die übersichtliche Aufteilung in vorgedruckte Spalten ist die Dokumentation kinderleicht. Durch seinen stabilen Umschlag bleibt das Verbandbuch auch nach häufiger Benutzung durch unterschiedliche Personen lange ansehnlich. Zu den Verbandbüchern erhalten Sie bei uns auch die passenden Halterungen. Darin lässt sich die Dokumentation für jeden griffbereit aufbewahren und ist leicht zugänglich.